Unser Leitbild

Humanistische Werte für persönliche Freiheit

Das macht uns aus

Gemäß unserem Leitbild fühlt sich die JuS humanistischen Traditionen und Idealen verpflichtet. Menschen haben die Freiheit zwischen verschiedenen Lebensauffassungen und Lebensformen zu wählen. Um diesen Gedanken zu realisieren, soll die Fähigkeit zu selbstbestimmten ethischen, religiösen und moralischen Entscheidungen von Beginn an gefördert werden, weshalb die Kinder unserer Betreuungseinrichtungen bestärkt und ermutigt werden, sich nicht von äußeren Einflüssen einschüchtern oder unter Druck setzen zu lassen. Selbstbestimmung bedeutet für uns, die Entfaltung persönlicher Freiheit und die Wahrnehmung sozialer Verantwortung als Einheit zu begreifen. Selbstbestimmung schließt somit die Solidarität der Menschen untereinander ein. Sinnfindung und Erkenntnis, Ausgleich und Autonomie können nur in Kooperation und Kommunikation der sich wechselseitig anerkennender Partner erlangt werden.

Die JuS verfügt über eine eigenständige Trägerkonzeption, in der das Leitbild und das pädagogische Profil verankert sind. Darüber hinaus entwickelt jede Einrichtung eine hauseigene Konzeption, die sowohl dem Zeitgeist entspricht als auch, gemäß den landesspezifischen Anforderungen gemäß, verifiziert wird. Diese bilden auch einen festen Bestandteil unserer Qualitätshandbücher.

Unsere Prinzipien für eine erfolgreiche Erziehung und Entwicklung

Die Kindertagesstätten sind für alle Kinder ein Raum, in dem von Anfang an Haltungen und Lebenseinstellungen als veränderbar und offen begriffen werden. Daraus folgt die Notwendigkeit einer alters- und entwicklungsabhängigen Erziehung und Förderung in allen Entwicklungsphasen. Dieser Prozess wird durch Lernformen, wie zum Beispiel die der integrativen Pädagogik, praktiziert. Im Mittelpunkt der gemeinsamen pädagogischen Arbeit aller Beteiligten steht das selbsttätige, selbstverantwortliche und schöpferische Handeln der Kinder. Kindliche Bedürfnisse und Fähigkeiten werden positiv im Miteinander betrachtet und berücksichtigt. Gruppenaktivitäten, Gemeinschaftsleben und demokratische Mitbestimmung werden im Rahmen der Kita besonders gefördert.

Die Beziehung zwischen den Kindern sowie ihrer Eltern und unseren Pädagoginnen und Pädagogen beruht auf Toleranz und gegenseitigem Respekt. Konflikte, die jedoch durch das Zusammenwirken in der Kita entstehen können, lassen veränderbare Regeln und Grenzen entstehen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Minderheiten. Die Mitarbeit der Eltern ist bei der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Kindergarten gefordert und zu fördern. Entsprechende Beteiligungsformen und Gremien sind deshalb in allen unseren Einrichtungen vorhanden.

Gesetzliche Richtlinien der Kinderbetreuung

Die Grundsätze der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sind im § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII festgeschrieben. Die Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Betreuungseinrichtungen sollen die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen sowie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderauftrag umfasst im Allgemeinen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich im Besonderen auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Auf dieser Prämisse basieren unsere humanistischen und pädagogischen Prinzipien, die einrichtungsübergreifend gültig sind und durch alle unsere Kitas, Horte und Schulen vertreten werden.

Zu unseren Einrichtungen

Group of cute children lying on grass