Startseite » Schulen » Berlin » Mosaik Fachschule für Sozialpädagogik » Zugangsvoraussetzungen Teilzeitstudium Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik in Berlin
Die Aufnahme erfolgt gemäß der gültigen Sozialpädagogikverordnung (SozpädVO) des Landes Berlin. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Schulabschluss:
Fachhochschulreife
Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
Erläuterung: Eine für die Erzieherausbildung „förderliche Tätigkeit“ ist der Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von einschlägigen Praktika, ehrenamtlicher Mitarbeit in einschlägigen Einrichtungen etc. Die Anerkennung, ob eine nachgewiesene Tätigkeit „förderlich“ ist oder nicht, erfolgt als Einzelfallentscheidung.
Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig und eine der folgenden Optionen:
Hinweis: Einschlägige Ausbildungen und Tätigkeiten umfassen den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich. Auf Berufstätigkeiten nach Punkt 5 werden z. B. Haushaltsführung mit minderjährigen Kindern, Pflege von Angehörigen, freiwilliges soziales Jahr oder Ersatzdienst angerechnet.
Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Mosaik Fachschule für Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte Ersatzschule
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Telefax: 030 414 710 91
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Rungestr. 17
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ZERTIFIZIERUNG
DIN EN ISO 9001:2015
MITGLIED
QUALITÄTSGEMEINSCHAFT
SOZIALER DIENSTE (QSD)
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