Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.jugendundsozialwerk.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Die Inhalte und Funktionen der Website werden fortlaufend überprüft und weiterentwickelt, um die digitale Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind einzelne Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu können insbesondere gehören:

  • einzelne Bilder oder grafische Elemente ohne vollständige Alternativtexte
  • PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet wurden
  • vereinzelte Farbkontraste, die nicht überall den empfohlenen Mindestwerten entsprechen
  • einzelne Bedienelemente oder Navigationsbereiche mit eingeschränkter Tastaturbedienbarkeit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.05.2026 erstellt.

Die Bewertung der Website basiert auf einer internen Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglicheren Form, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontakt:

Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Unternehmenskommunikation
E-Mail: j.karrass@jus-or.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Schlichtungsstelle BGG